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BGH, Ermittlungsrichter, 20.11.1989 - 2 BGs 358/89 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 20. November 1989 - 2 BGs 358/89 (https://dejure.org/1989,14957)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fluchtgefahr - DDR - Untersuchungshaft - Haftgrund
Papierfundstellen
- StV 1990, 308
- StV 1990, 309
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70
Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 08.08.1972 - 2 Ws 145/72 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02
Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine …
In der Rechtsprechung herrscht - unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.11.1989 - 2 BGs 358/89 - (Strafverteidiger 1990, 309) - die Meinung vor, in diesen Fällen liege der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht vor. - OLG Zweibrücken, 06.11.2002 - 1 Ws 484/02
Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden für Straftaten im ehemaligen …
Dass der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden derzeit nicht zur Verfügung steht, mag deren Strafverfolgungstätigkeit erschweren; einen Haftgrund beinhaltet dies indes nicht (BGH StV 1990, 309; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 2098, 2099; OLG Brandenburg, StV 1996, 381; OLG Stuttgart, StV 1995, 258; OLG Frankfurt am Main, StV 1994, 581;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 112 Rdnrn 13, 14). - LG Frankfurt/Oder, 21.10.2014 - 22 Qs 168/14
Untersuchungshaftanordnung: Haftgründe nach Ausbleiben des im Ausland wohnenden …
Allein die Tatsache, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter den Strafverfolgungsbehörden derzeit nicht zur Verfügung steht, stellt, auch wenn dadurch die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts sicherlich erschwert wird, für sich genommen keinen Haftgrund dar (vgl. BGH StV 1990, 309).